GSV-Gütesiegel

Zielsetzung
Das GSV-Gütesiegel für Insolvenzverwalter nimmt die wichtige Diskussion über die Frage „Was ist eine gute Insolvenzverwaltung?“ auf und legt unter Einbeziehung der maßgeblichen Fachkreise, insbesondere der Insolvenzgerichte, die Qualität einer solchen Insolvenzverwaltung aus der Sicht der betroffenen Gläubiger fest. Dieser Standard setzt an den Erfordernissen und Ergebnissen der fremdnützigen Tätigkeit eines Insolvenzverwalters an. Zugleich definiert er die wesentlichen Merkmale Unabhängigkeit und Integrität sowie weitere Maßgaben professioneller Insolvenzverwaltung. Die weiteren Kriterien orientieren sich auch an Parametern, die bei vielen Insolvenzgerichten bereits eingeführt sind und erhoben werden. Aus den gebündelten Qualitätskriterien werden Merkmale abgeleitet, die als Maßstab dienen, um erfahrene sanierungs-und ergebnisorientierte Insolvenzverwalter mit einem Gütesiegel auszuzeichnen. Damit soll den beteiligten Kreisen ein transparenter, von Einzelinteressen unabhängiger Leistungsvergleich ermöglicht und der Öffentlichkeit eine Information über eine gute, sanierungs- und ergebnisorientierte Insolvenzverwaltung eröffnet werden.

Prüfungsverfahren
Das GSV-Gütesiegel wird nur natürlichen Personen erteilt, die bei einem Insolvenzgericht in Deutschland als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter bestellt werden. Es wird für die Dauer von 3 Jahren vergeben, spä­testens nach 32 Monaten ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Die Vergabe des GSV-Gütesiegels erfolgt durch eine 5-köpfige Prüfungskommission nach einer Prüfung der einge­reichten Unterlagen sowie einer Prüfung der Angaben vor Ort. Der Erteilung liegen die in der Verfahrensordnung zum Gütesiegel geregelten Bewertungskriterien zugrunde.

Änderung zum 01.06.2011:
Nach der ersten Veröffentlichung im April 2011 haben wir eine Vielzahl von Anregungen und Fragen erhalten, die der Vorstand des GSV zu Anlass genommen hat, die Einzelkriterien noch einmal kritisch zu prüfen und zugleich angeregte Verbesserungen und Vereinfachungen aufzunehmen. Dies hat in der Folge zu der nunmehr vorliegenden Version 2.0 des GSV-Gütesiegels geführt, die für alle vorliegenden und künftig eingehenden Anträge Anwendung findet. 

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