Prüfungskommission

Qualifikation

Die ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter müssen über eine betriebswirtschaftliche, juristische oder vergleichbare Qualifikation und über mindestens 3 Jahre einschlägige Erfahrung im Insolvenz- und Sanierungswesen verfügen. Die Richter oder Rechtspfleger müssen mindestens 3 Jahre in einem Insolvenzdezernat eines Insolvenzgerichts tätig gewesen sein. Insolvenzverwalter dürfen der Prüfungskommission nur angehören, sofern sie zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr werbend tätig sind.

Mitglieder

Die Prüfungskommission besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern.

  • Dr. Ahrendt Weber (Bundesverband deutscher Banken)
  • Peter Adrian (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.)
  • RiAG Klaus Neubert (Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V.)
  • Prof. Dr. Hans Haarmeyer (Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.)
  • Dr. Joseph Füchsl (Insolvenzverwalterschaft)