GSV-SIS
Das GSV-Schuldner- InformationsSystem
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland bietet privaten sowie juristischen Personen in Insolvenzverfahren ein neues, deutschlandweit einmaliges Online-Benachrichtigungssystem. Damit können sich erstmals mehr als 1 Mio. Schuldner schnell, zuverlässig und einfach auf den neuesten Stand in ihren Verfahren bringen.
Was ist das GSV-SIS?
Im Insolvenzverfahren erfolgen die meisten Bekanntmachungen allein über das Internet und nicht individuell an die Beteiligten. Obwohldas Gesetz auch persönliche Benachrichtigungen und Zustellungen an den Schuldner vorsieht, kommt es immer wieder vor, dass dies aus Kostengründen oder Unaufmerksamkeit der Beteiligten unterbleibt bzw. Bekanntmachungen nur im Internet vorgenommen werden - wodurch sich die Gefahr erhöht, dass die Betroffenen nicht oder viel zu spät wichtige Ereignisse erfahren. Mit dem GSV-SIS können Schuldner ihr eigenes Verfahren über die gesamte Dauer beobachten, ohne selbst recherchieren zu müssen. Sie bekommen per E-Mail eine Nachricht, sobald in ihrem Verfahren vom Gericht neue Veröffentlichungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht worden sind. Damit bleiben die Schuldner ständig und zuverlässig über ihr eigenes Verfahren informiert. Sie verpassen keinen wichtigen Termin und kein wichtiges Verfahrensereignis.
Wie kann man das GSV-SIS beziehen?
Die einmalige Gebühr beträgt für Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IK) und für Schuldner im Regelinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IN) einheitlich und einmalig 50 EUR. Die Registrierungsdaten bleiben selbstverständlich vertraulich, werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen auch dem GSV allein dazu, seine Dienstleistung vertragskonform zu erbringen.
So bekommen Sie Zugang zum GSV-SIS
- einmalige Gebühr von 50 EUR auf das Konto des GSV einzahlen
- Antrag auf Teilnahme am GSV-SIS vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Angaben zur Zahlung ergänzen und Zahlung durch Unterschrift bestätigen
- Widerrufsbelehrung genau durchlesen und durch Unterschrift bestätigen
- komplett ausgefüllten Antrag (= Rückseite) mit 3 Unterschriften faxen oder mailen
Den Antrag können Sie sich unter info@gsv.eu zusenden lassen!
