Vollmitgliedschaft
Wer kann Vollmitglied werden?
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. werden, sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 34,00 € zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der Mitarbeiterzahl:
| Anzahl der Mitarbeiter | Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag |
| bis 50 | 175,00 € |
| 51–200 | 217,00 € |
| 201–500 | 255,00 € |
| 501–1.000 | 320,00 € |
| mehr als 1.000 | 472,00 € |
Welche Leistungen erhalten Sie?
Der GSV hat umfassend in die exklusiven Leistungen für seine Mitglieder investiert. Informationen erhalten Sie unter Leistungen.
Wie können Sie Mitglied werden?
Sie füllen das Beitrittsformular für die Vollmitgliedschaft aus und schicken es per Post oder per Fax an die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.
Hohenzollernring 72
50672 Köln
Fax: 0221-12604-150
